Aufgabe
Art. 86 Abs. 2 der Kirchenverfassung sieht vor, dass die Allgemeine Kirchenkasse (Einnahmen und Ausgaben der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern) durch einen von der Landessynode bestellten Prüfungsausschuss geprüft wird. In der Praxis beauftragt der Prüfungsausschuss das Rechnungsprfungsamt mit der Durchführung der Prüfung, wobei im Vorfeld die Schwerpunkte der jeweiligen Prüfung mit dem Prüfungsausschuss abgesprochen werden. Der Prüfungsausschuss wird über die Ergebnisse aller Prüfungen informiert.
Die Geschäftsordnung der Landessynode bestimmt in § 61 die Zusammensetzung und die Aufgaben des Prüfungsausschusses.
Der Prüfungsausschuss besteht in der Synodalperiode 2026 - 2032 aus vier weltlichen und zwei geistlichen Synodalen.
Mitglieder
| Name & Zuständigkeit | weitere Tätigkeiten |
| Martin Finzel Vorsitzender | Finanzausschuss weltlicher Synodaler |
| Lucia Herold Stellv. Vorsitzende | Finanzausschuss weltliche Synodale |
| Cornelia Meinhard Mitglied | Finanzausschuss geistliche Synodale |
| Robert Münderlein Mitglied | Finanzausschuss weltlicher Synodaler |
| Sebastian Rommel Mitglied | Finanzausschuss weltlicher Synodaler |
| Christian Simon Mitglied | Arbeitsgruppe Kirchliche Orte in der Entwicklung geistlicher Synodaler |