Der Prüfungsausschuss der Landessynode

Aufgabe

Art. 86 Abs. 2 der Kirchenverfassung sieht vor, dass die Allgemeine Kirchenkasse (Einnahmen und Ausgaben der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern) durch einen von der Landessynode bestellten Prüfungsausschuss geprüft wird. In der Praxis beauftragt der Prüfungsausschuss das Rechnungsprfungsamt mit der Durchführung der Prüfung, wobei im Vorfeld die Schwerpunkte der jeweiligen Prüfung mit dem Prüfungsausschuss abgesprochen werden. Der Prüfungsausschuss wird über die Ergebnisse aller Prüfungen informiert.

Die Geschäftsordnung der Landessynode bestimmt in § 61 die Zusammensetzung und die Aufgaben des Prüfungsausschusses.
Der Prüfungsausschuss besteht in der Synodalperiode 2026 - 2032 aus vier weltlichen und zwei geistlichen Synodalen.
 

Mitglieder
Name & Zuständigkeitweitere Tätigkeiten
Martin Finzel
Vorsitzender
Finanzausschuss
weltlicher Synodaler
Lucia Herold
Stellv. Vorsitzende
Finanzausschuss
weltliche Synodale
Cornelia Meinhard
Mitglied
Finanzausschuss
geistliche Synodale
Robert Münderlein
Mitglied
Finanzausschuss
weltlicher Synodaler
Sebastian Rommel
Mitglied
Finanzausschuss
weltlicher Synodaler
Christian Simon
Mitglied
Arbeitsgruppe Kirchliche Orte in der Entwicklung
geistlicher Synodaler